Die Vorgehensweise stimmt schon.
Falls die Frau es aber jetzt abstreiten würde oder so nimmst du dir aber besser einen Anwalt (z.B. über Rechtsschutzversicherung).
Welche Versicherung zuständig ist, ist ja eigentlich egal, hauptsache du bekommst es bezahlt.
Achte aber echt drauf, dass der Kostenvoranschlag ohne Auftragsbindung ist...Rest sieh PN
|