Zitat:
Zitat von chilliwilli-spandau
Himmel Hilf!
Am besten es mischt sich mal hier ein gelernter Versicherungsmensch ein.
Ich glaube nicht das das öffnen eines Kfz. schon zum Betrieb reicht. Ein
Bekannter von mir hat sich betrunken in sein Auto gelegt, um zu schlafen.
Wurde durch die Polizei geweckt - Pappe erst mal weg.
Der Richter gab sie ihm gleich wieder - der Zündschlüssel steckte nicht -
also auch kein Betrieb. Was ist wenn ich meine Karre nie abschließe?
Kann ich mich auch so reinsetzen, habe ich den Schlüssel vergessen kann
ich's nicht betreiben.
chilliwilli
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Bin vom Fach,
also keine Aufregung. Die Haftpflicht deckt Schäden die vom Fahrzeug ausgehen unabhängig davon ob es betrieben wird oder nicht "GEFÄHRDUNGSHAFTUNG" diese greift sogar bei stillgelegtem Fahrzeug für eine gewisse Zeit.
Dein bekannter hat seine Pappe deshalb wieder bekommen weil er eben
nicht den Schlüssel benutzt hat.
Hätte er auch nur die Zündung angemacht um Radio zu höhren hätte man ihm bereits einen Betrieb vorwewrfen können.
MFG
Astro