Himmel Hilf!
Am besten es mischt sich mal hier ein gelernter Versicherungsmensch ein.
Ich glaube nicht das das öffnen eines Kfz. schon zum Betrieb reicht. Ein
Bekannter von mir hat sich betrunken in sein Auto gelegt, um zu schlafen.
Wurde durch die Polizei geweckt - Pappe erst mal weg.
Der Richter gab sie ihm gleich wieder - der Zündschlüssel steckte nicht -
also auch kein Betrieb. Was ist wenn ich meine Karre nie abschließe?
Kann ich mich auch so reinsetzen, habe ich den Schlüssel vergessen kann
ich's nicht betreiben.
chilliwilli
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