Hallo,
da der Schaden nicht von der Frau, sondern vom Fahrzeug ausgeht ist hier die KFZ Haftpflicht zuständig.(Egal ob ruhend oder im betrieb)
Anders würde es aussehen wenn sie mit einem Schirm, Einkaufs- oder Kinderwagen den Schaden verursacht hätte, dann wäre die Privathaftpflicht zuständig.
Wenn Du Vollkasko haben solltest melde es der und die machen den Rest. Und nein vorstrecken musst Du nichts, höchstens Kostenvoranschlag vorlegen, aber achte darauf das der nicht mit einem Reparaturauftrag verwechselt oder gekoppelt wird.
MFG
Astro
Geändert von Astro (13.05.2007 um 19:59 Uhr)
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