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Alt 13.05.2007, 19:34   #8
chilliwilli
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In diesem von Caro geschilderten Fall springt die Kfz.-Haftpflicht nicht ein.
Diese zahlt nur, wenn ein Schaden aus dem Betrieb eines Fz. entsteht.
Hier befand sich das Fz. im ruhenden Verkehr, die Frau konnte die Tür auf Grund
der Witterungsumstände nicht festhalten, klarer Fall für Privathaftpflicht.
Eigentlich sollte jeder eine Privathaftpflichtversicherung haben!!
Kannste glauben - chilliwilli
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