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Alt 04.05.2007, 00:32   #16
charade 1,0
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Du kannst doch nochmal beim Straßenverkehrsamt anrufen, fragen ob eine schriftliche Erklärung des Vorbesitzers ausreichend ist. Wenn der Gtti auf ein Autohaus zugelassen war, könnte das z.B. der Geschäftsführer sein.
Es geht ja hauptsächlich darum, dass sichergestellt ist, dass du das Auto nicht gestohlen hast. Wenn diese Unbedenklichkeitserklärung (heißt glaub ich so) und der Kaufvertrag vorliegen, dann stellt dir die Zulassungsstelle einen neuen Brief aus (vorher zum TÜV). Stellt kein Problem dar, muss eben nur geklärt sein, dass es dein rechtmäßiges Eigentum ist. Der Fahrzeugbrief kann ja auch mal bei einem Hausbrand vernichtet werden oder so, dann musst ja auch nen neuen bekommen können.

Glaube mal gelesen zu haben, dass dich das dann sowas um die 30-40€ Bearbeitungsgebühren kostet.
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Erfahrung ist das was man hat, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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