Ich habe mich mal im Bekanntenkreis umgehört. Offenbar wird die Leuchtweitenregulierung nicht beim Pickerl geprüft. Ist also kein Problem, sie im Schadensfalle ausserhalb der Garantie einfach so zu lassen.
Es soll überdies bei relativ vielen Fahrzeugen vorkommen, dass die Leuchtweitenregulierung nach ein paar Jahren den Geist aufgibt. Da es sich um unterschiedliche Hersteller handelt, dürfte das kein reines Dai Leiden sein.
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lg,
Peter
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