Zitat:
Zitat von K3-VET
Hallo,
im Gesetz steht, du musst mit geeigneter Bereifung unterwegs sein. Wenn du beweisen kannst, dass bei dem Wetter, bei dem ein Unfall passiert ist, die Sommerreifen geeignet waren, ists doch gut. Nur musst du sehr schnell nach dem Unfall reagieren, so dass die Wetterbedingungen noch sehr ähnlich sind.
Bis denne
Daniel
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Schon klar, aber genau das ist es, was die Sache recht aussichtslos macht...
...wer glaubt denn mir, anstatt dem netten grünen Männchen, das "winterliche Fahrbahnbedingungen" oder "nicht der Witterung geeignete Bereifung" feststellt???
Gruß MArtin