sorry aber es ist alles falsch was ihr schreibt.
Unterbodenbeleuchtungen sind grundsätzlich verboten da kann man sich auf den kopf stellen wie man will ist so. erlaubt sind türeinstiegsbeleuchtungen aber auch nur wenn die e-geprüft sind und genau für diesen verwendungszweck geprüft wurden. das sind meiner meinung nach nur foliatec türeinstiegsbeleuchtungen und die auch nur weiss. mit ner ubb hat das aber nichts mehr zu tun.
Mir ist auch klar, dass man mit sicherheit nen tüv prüfer findet der einem ne ubb zu showzwecken einträgt oder was auch immer. dann ist es eine illegale eintragung und sie wird im zweifelsfall gestrichen und pech gehabt. e-prüfzeichen die oft angebracht sind bedeuten auch nihct dass man sie verwenden kann weil sich das e prüfzeichen dann meist nur auf die emv oder ähnliches bezieht - und die bringt einem genau garnichts.
die dekra sagt dazu:
Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
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