Ein Auschnitt aus der Inormation vom ADAC über die Plaketten-Verordnung
"Weitere Details der Kennzeichnungsverordnung
Regelungen zu Fahrverboten betreffen auch ausländische Fahrzeuge, sie benötigen daher auch Plaketten
zur Kennzeichnung der Schadstoffklasse, um von Verkehrs-Sperrungen ausgenommen zu
werden. Dazu sind entsprechende Nachweise über die Einhaltung der europäischen Abgasnormen
aus dem Heimatland vorzulegen. Ist dies nicht möglich, richtet sich die Einteilung nach dem Jahr der
Erstzulassung. Für Lkw, die unter die Mautregelung fallen, können die in der Lkw-Maut-Verordnung
vorgesehenen Nachweise zum Schadstoffausstoß genutzt werden."
Grüße
Doc
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