Ja, unfair ist es allemal. Bin ja selbst Opfer dieser Regelung geworden. Der Wiederbeschaffungswert, genauso wie der ideelle Wert ist auch kaum bezifferbar, wenn es das gleiche Modell in dem Zustand kaum mehr gibt. Bei einem Bugatti aus den 20er jahren gelten sicherlich andere Regelungen, aber sofern es keinen Dai Sammler in den USA gibt, der dir auf der Stelle 20.000Euro bieten würde, wird die Versicherung im Schadensfall enorme Schwierigkeiten machen.
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