Hallo,
soviel ich weiß sind Rückrufaktionen nur notwendig, wenn die Sicherheit beeinträchtigt ist, also wie z.B. geschrieben die Rückleuchten defekt sein können, das ABS, Airbags etc. betroffen sein könnte.
Wegen solcher, ich nenne sie mal "Schönheitsfehler" muss der Hersteller wohl keine Rückrufaktion durchführen, da es nicht ein Sicherheitsaspekt ist.
Ich denke mal das kann in einem solchen Fall ein Hersteller selbst entscheiden ob es gemacht werden soll oder muss oder nicht. Evtl. kann Dai auch sagen, dass der Fehler bei der nächsten Inspektion behoben werden soll oder bei allen Copen danach geschaut wird.
Andererseits muss man auch mal schauen, wie oft der Fehler aufgetreten ist, bei mir bisher gar nicht. Wenn dies bisher nur bei einigen wenigen Copen aufgetreten ist, wäre es sicherlich einfacher und günstiger für Daihatsu, diese über Garantie abzuwickeln bzw. das zu bezahlen, anstatt es bei allen Copen prüfen zu lassen.
Ich hoffe aber, dass ich die neue Gurtführung auf der Essener Motorshow 2006 anschauen und ggf. gleich mal ausprobieren kann.
Weil es würde mich schon interessieren, bevor ich die kaufe, ob es dann auch wirklich eine Verbesserung bringt.
Hat vielleicht denn schon jemand Erfahrungen mit der neuen Gurtführung? Mich würde auch mal interessieren, ob nicht evtl. noch "Spuren" von der alten Gurtführung an den Sitzen später zu sehen sind, wenn man diese gegen die neue ersetzt.
Schöne Grüße
Thomas
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