Zitat:
Zitat von Kugel
In D bremst man nicht für Tiere bzw. Wildtiere - m.E. ist die (Teil-)-Schuldfrage nicht klar....
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Das mag sein und vielleicht auch für Kleintier, wie Hasen, Katzen und Eichhörnchen gelten, aber auch das deutsche Gesetz wird seine Büger nicht zwingen können, ein Reh, Hirsch oder Wildschwein umzufahren. Das gibt nämlich ordentliche Schäden am Auto, und kann letztlich auch zu Verletzungen beim Fahrer führen. Wenns dunkel ist auf der Landstrasse wird man auch bei einer Silouette auf der Strasse reflexmäßig in die Eisen gehen. Könnte ja auch ein Mensch sein und den wird man auch in D nicht umfahren dürfen/müssen.
Dazu kommt, dass laut Gesetz der Abstand und die Geschwindigkeit beim Hintereinanderfahren so zu wählen ist, dass innerhalb des Anhalteweges stehen geblieben werden kann, selbst wenn der Vordermann eine Notbremsung durchführt. Folglich ist jemand, der den Abstand zu gering wählt, oder es an der notwendigen Aufmerksamkeit fehlen lässt, voll schuld. Als jemand, dem schon einer fast ungebremst hinten drauf geknallt ist (und 2 Wochen Nackenschmerzen davontragen musste), wage ich zu behaupten, dass das so auch richtig ist.