Wieso Rätsel? Steht doch alles in deinem Versicherungsvertrag! (Falls du ihn nicht mehr findest:
www.devk.de [
http://www.devk.de ] => Produkte => A-Z Versicherung => Kfz-versicherung => Kfz-Haftpflichtversicherung => Detail => Bedingungen Kfz-Haftpflichtvers. ; Seitenangaben beziehen sich auf die Seitenzahl dieses Dokuments)
"Hat der nach Satz 1 [also in SF 1/2, Anm. 145dB] eingestufte Versicherungsvertrag in der Zeit vom 2.1. bis 1.7. begonnen und hat während des Kalenderjahres für mindestens 6 Monate Versicherungsschutz bestanden, so wird bei Schadenfreiheit [...] ein bei Abschluss in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 eingestufter Versicherungsvertrag im folgenden Kalenderjahr in die Schadenfreiheitsklasse SF1 eingestuft." (S.38 ).
Und auf S.39 findet sich eine Tabelle, aus der hervorgeht: SF1=100%
Hoffe, das hilft etwas weiter. Kann natürlich sein, dass du ausgerechnet in eine der Ausnahmeregelungen fällst, die da noch gibt. Aber das musst du dir dann selbst anlesen