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Alt 07.08.2006, 17:55   #21
jjwille
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Zitat:
Zitat von GasiGert
Aber wenn die Papiere auf dem Postweg verschwunden sind, ist rein rechtlich weder Daihatsu noch der Händler in der Pflicht, sondern das Unternehmen, welches den Transport dafür übernommen hat.
Außer, was Dai Deutschland tatsächlich fertig gebracht hat, die Fahrzeugpapiere wurden als normaler Brief versandt und nicht als Einschreiben.

Zitat:
Zitat von GasiGert
Einen Rechtsanspruch kannst Du nur schwer geltend machen.
Rechtsansprüche hätte ich dann doch. Aber die helfen keinem der Beteiligten.

Nach Rücksprache mit einem ADAC Anwalt kann ich offiziell über den Anwalt eine Frist von 14 Tagen per eingeschriebenen Brief setzen und nach Ablauf vom Kaufvertrag zurücktreten.

Ergebnis:

Das Autohaus Hesse hätte ein Fahrzeug auf dem Hof stehen, was sie nicht brauchen können, da es sich schlecht verkaufen lässt. (Listenpreis € 20.955,00) mit allen Extras.

Ich müsste mit dem Kauf eines Copen, so wie ich ihn haben möchte, bei einem anderen Händler von vorne anfangen. Wahrscheinlich ist die Lieferzeit länger als ich jetzt noch warten muss.

Zufrieden bin ich mit der momentanen Ersatzleistung natürlich nicht. Allerdings spart es auch Geld. So lange wie das Auto nicht Auslieferungsfähig ist, wird Hesse wohl noch ein paar Mal auf den Vorführer verzichten müssen.
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