Oldtimer- Altersgrenze auf 30 Jahre angehoben !
Harte Zeiten für Oldtimer-Anwärter
Bundesrat erhöht Altersgrenze für Oldtimer-Kennzeichen von 20 auf 30 Jahre
Castrop-Rauxel. Für Zehntausende von Oldie-Fahrern kommt die Nachricht wie
ein Schock: Mit Beginn des nächsten Jahres wird ihren Autos per behördlicher
Verordnung der Oldtimer-Status entzogen, was im Einzelfall zu erheblichen Nutzungseinschränkungen und massivem Anstieg der Betriebskosten führen
kann. Hintergrund ist die am 10. Februar vom Bundesrat beschlossene Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV), die in §2 Nr. 22 einen Oldtimer generell
als ein Auto definiert, das mindestens 30 Jahre alt ist. Alle jüngeren Fahrzeuge haben somit nach Inkrafttreten der Verordnung am 1. Januar 2007 keinerlei
Möglichkeit mehr, von den zulassungs- und steuerrechtlichen Vorteilen eines Oldtimers zu profitieren; selbst liebevoll gepflegte Autos zwischen 20 und 30
Jahren werden mit abgenutzten Gebrauchtwagen in einen Topf geworfen.
Besonders hart getroffen sind laut Angaben des Internetportals
www.oldtimerinfo.de Autofans, die gleich mehrere Fahrzeuge dieser Altersklasse zu vertretbaren Kosten in den Status des historischen Kennzeichens herüberretten
wollten. Sie hatten seit einigen Jahren über das sogenannte rote 07er-Wechselkennzeichen die Möglichkeit, mehrere Fahrzeuge ab einem Alter von 20 Jahren gleichzeitig zu besonderen Anlässen wie Clubtreffen,
Oldtimerveranstaltungen oder Probefahrten zu bewegen. Diese Präsentation automobilen Kulturgutes wurde vom Gesetzgeber mit einem günstigen,hubraumunabhängigen Pauschalsteuersatz von EUR 191,00 pro Jahr belohnt.
Darüberhinaus boten viele Versicherungen für diese „Wenigfahrer" günstige Tarife an. Bei Erreichen der 30-Jahres-Grenze hatte der Halter dann die Möglichkeit, für jedes einzelne Auto ein sogenanntes H-Kennzeichen zu beantragen, mit dem sein Wagen zum gleichen Steuersatz nun auch im Alltag bewegt werden durfte.
Mit diesen Möglichkeiten ist im nächsten Jahr Schluß. Der größte Teil der 07er Nummern wurde jeweils befristet auf ein Jahr erteilt und kann schon wegen der geänderten Gesetzeslage nicht verlängert werden. Und egal welche Alternative man künftig bei der Zulassungsform wählt, sie geht richtig ins Geld: Die reguläre Zulassung ist für die meist kat-losen Autos mit abenteuerlich hohen Steuersätzen verbunden, großvolumige Exemplare müssen gar mit Steuerbescheiden von 2.000 Euro und mehr pro Jahr rechnen! Summen, die den Betrieb mehrerer Fahrzeuge für den Normalverdiener (und der stellt in der Oldie-Szene die Mehrheit) schlichtweg unmöglich machen.
Die weiteren Alternativen heißen Saison-Zulassung nur für einige Monate oder einmotten, was aber unweigerlich mit teuer zu reparierenden Standschäden an der Technik verbunden ist. Viele Oldtimerfahrer sind daher gezwungen die große Lösung zu wählen: Sie müssen ihr(e) Autos(s) verkaufen oder verschrotten.
Damit erreicht der Gesetzgeber genau das Gegenteil von dem was ursprünglich geplant war.
Notwendige Selektion oder einfach nur Abzocke? Das Thema kocht! In Deutschlands größtem Oldtimer-Diskussionsforum kommen Stellungnahmen und Meinungen fast im Minutentakt.
Informieren Sie sich und sagen sie anderen, was Sie denken:
http://www.oldtimer-info.de/aktuelle...06/bericht.htm
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Frank Wilke (Tel.02305/92151-16 oder eMail:
ra-wilke@oldtimer-info.de)