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Alt 30.06.2006, 21:56   #5
25Plus
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Zitat:
Zitat von lemon
Der Nachweis reicht vollkommen aus. Bei nächster Gelgenheit, also Um-Abmeldung sollte das beim Strassenverkehrsamt eingetragen werden.
Danke für deine Antwort !
Ich hab mir die Paragraphen, die auf dem Nachweis stehen, durchgelesen...
Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, solange ich die Teilegutachten und den Nachweis über den korrekten Einbau dabei habe, der ja aussagt, dass das Auto den Vorschriften entspricht.
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