----- Original Message -----
From: "Rainer Adam" <rainer.adam@gmx.at>
To: "Kreyczy Christine" <KRE@eurotax.at>
Sent: Monday, June 26, 2006 9:45 PM
Subject: Re: Sehr geehrter Herr Dieter Karl!
> Sehr geehrte Frau Kreyczy!
>
>
> Zunächst einmal vielen herzlichen Dank für ihr e-mail, ich habe mich
> wirklich wahnsinnig darüber gefreut!
>
> Wenn ich darf, dann würde ich ihnen gerne noch eine frage zu der "approbierten
> Liste für historische Fahrzeuge" stellen.
>
> Kommt automatisch jedes Auto das ein gewisses alter erreicht in diese
> approbierte Liste hinein oder gibt es da eine einschränkung? Ich meine etwas
> gelesen zu haben davon dass "keine Massenfahrzeuge" in diese Liste
> aufgenommen werden, oder irre ich mich da?
>
> Wäre ein Fahrzeug vom Typ VW Golf oder ähnliches, dass vor dem 1.Jänner
> 1981 zugelassen wurde "berechtigt" in diese Liste aufgenommen zu werden oder
> gilt so ein Massenprodukt nicht als "historisch" oder "besonders
> erhaltenswert"?
>
> Der hintergrund meiner frage ist einfach der dass mir noch immer nicht ganz
> klar ist was der Unterschied ist zwischen einem Fahrzeug das einfach nur 30
> Jahre alt ist (bez. das vor dem 1.1.1981 zugelassen wurde) und einem
> Fahrzeug das in der liste für historische Fahrzeuge aufgeführt ist. Oder
> wird jedes Fahrzeug (WIRKLICH jedes) in diese Liste aufgenommen sobald es
> alt genug ist?
>
>
> Mit vorzüglicher Hochachtung
>
>
> Rainer ADAM
Geändert von Rainer (26.06.2006 um 23:43 Uhr)
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