Hallo,
grundsätzlich mit dem Händler klären, aber ich denke, viele lassen da auch mit sich reden.
Auch wenn Du da dann die Inspektion machen lässt, bekommst Du ja im Serviceheft den Stempel für die Inspektion. Wenn Du dann die Garantie verlängerst auf z.B. 5 Jahre und Dein Händler nach 2 Jahren nicht mehr existiert, besteht aufgrund des Serviceheftes (wenn immer korrekt fortgeführt) die Garantie weiter und Du kannst auch bei einem anderen Dai-Händler eventuelle Garantieansprüche vortragen.
Schöne Grüße
Thomas
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