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EU - Richtlinie "End-of-Life-Vehicles"
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19.05.2006, 18:19
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MeisterPetz
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Stimmt, ausser man hat einen noch angemeldeten Unfallwagen, den man noch ausschlachten will. Dann muss man im Prinzip stillegen, bis man einen Entsorgungsbescheid hat und den Rest vom Wrack endgültig entsorgt.
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