Zitat:
Zitat von Rainer
Eine Stilllegung gibt es nur wenn das Auto angemeldet ist, dabei wird das Kennzeichen der Behörde übergeben bleibt aber erhalten und man muß keine erneute Anmeldung bezahlen und natürlich auch keine Versicherung und Steuer zahlen aber das muß man der Versicherung selbst melden.
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Aber dann versteh ich das Problem nicht. Dann kann man sein Auto doch problemlos während der Restauration (oder bis man wieder Geld hat) auch finanziell aus dem Verkehr ziehen.