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Zitat von 145db
Gibt es in Österreich keine Unterscheidung in "Stillegung" und "endgültige Stillegung"?
In D. braucht man für die "Stillegung" (12, auf Antrag 18 Monate) keinen Verwendungsnachweis. Nur für die "endgültige" dann.
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Eine "entgültige Stilllegung" gibt es eigentlich nicht. Man kann zwar beim verschrotten des Autos den alten Typenschein (=Fahrzeugbrief) behalten aber rein rechtlich gibt es da bisher nichts. Eine Stilllegung gibt es nur wenn das Auto angemeldet ist, dabei wird das Kennzeichen der Behörde übergeben bleibt aber erhalten und man muß keine erneute Anmeldung bezahlen und natürlich auch keine Versicherung und Steuer zahlen aber das muß man der Versicherung selbst melden.