Gibt es in Österreich keine Unterscheidung in "Stillegung" und "endgültige Stillegung"?
In D. braucht man für die "Stillegung" (12, auf Antrag 18 Monate) keinen Verwendungsnachweis. Nur für die "endgültige" dann.
__________________
killed by FTG. R.I.P.
|