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Alt 18.05.2006, 22:36   #9
145db
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Gibt es in Österreich keine Unterscheidung in "Stillegung" und "endgültige Stillegung"?
In D. braucht man für die "Stillegung" (12, auf Antrag 18 Monate) keinen Verwendungsnachweis. Nur für die "endgültige" dann.
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