Beleuchtung und die Grünen
moinsen leude!
da ich zur zeit am überlegen bin was ich mir im auto so rumbasteln soll und dabei auf die gedanken von vieeeelen kleinen visuellen spielereien kam hab ich (als braver gesetzestreuer bürger :-D) mir natürlich auch die frage gestellt was nun erlaubt is und was nicht.
die suche im netz und gespräche mit kollegen bringen einem da ja hunderte ergebnisse, aber leider auch genauso viele meinungen.
hier nun ein paar definitiv feststehende regeln:
eine unterbodenbeleuchtung oder andere "lichttechnische einrichtungen" (def.: lichter die bei inbetriebnahme den fahrer oder andere verkehrsteilnehmer ablenken oder blenden können) sind nicht im bereich der stvo bzw stvzo zugelassen.
soweit sogut. dass ich damit nich fahren darf und die UBB oder so auch nich als einstiegsbeleuchtung nutzen darf weiß ich.
nun ein paar aufkommende fragen:
1. eine UBB oder ähnliches am auto zu montieren (also lediglich das anbringen) ist meines wissens nicht verboten, richtig?
und:
2. wenn ich sämtliche lichter, leuchten, blitzer, bling-blings usw mit schaltern im innenraum ein- / ausschalten kann, ist das dann schon verboten? das heißt ja NICHT dass sie im bereich der stvo zum einsatz kommen bzw ich sie dort benutze. gehen ja auch nicht automatisch im betrieb des autos an (wie z.b. bei ner einstiegsbeleuchtung)
(und sollte 2. doch verboten sein: 3. wenn die beleuchtungen über einen schalter AUSSEN am fahrzeug deaktiviert werden können, sodass man sie im auto sprich während des betriebs selbst rein theoretisch nicht in betrieb nehmen kann, ist die montage dann erlaubt?)
so, und nun hoffe ich dass mir hier jemand verbindliche antworten geben kann und das nicht in ne endlosdiskussion ausatet wie in zig anderen foren auf die ich durch googlen gestoßen bin.
wäre ideal wenn hier jemand is der beim tüv / verkehrspolizei arbeitet und sich damit 100 prozentig auskennt.
danke schonma für jede kompetente antwort :)
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