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Alt 27.04.2006, 08:31   #11
lemon
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1.Wenn du reparieren läßt, zahlt die Versicherung bis zu 1950 Euro Reperaturkosten.
2. Wenn der Schaden höher ist, wird der Wert von 1500 Euro abzgl. dem Restwert gezahlt.
3. Wertminderung bekommst du bei dem Alter nicht.
4. Die Gebrauchtwagen sind Differenzbesteuert. Die MWST fällt also nur für die Differenz EK - VK an. Es gibt mittlerweile einige Gerichtsurteile dazu. Den Anwalt muß übrigens die gegnerische Versicherung bezahlen. Wenn das Fahrzeug nur noch auf dem privaten Automarkt gehandelt wird, darf überhaupt keine MWST. abgezogen werden.
5. In der Regel bekommst du bei einem Totalschaden 10-14 Tage Wiederbeschaffungszeit. Wenn du keinen Leihwagen nimmst steht dir für die Zeit ein Nutzungsausfall zu von ca. 30 Euro/Tag zu.

http://www.auto-unfall-hilfe.de/stad...tzungsausf.htm
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Gruß Lemon
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Geändert von lemon (27.04.2006 um 08:36 Uhr)
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