Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 26.04.2006, 21:13   #7
K3-VET
Vielposter
 
Benutzerbild von K3-VET
 
Registriert seit: 15.11.2003
Ort: 14822 Brück
Alter: 45
Beiträge: 4.368
Standard

Hallo,

1. bei einem Haftpflichtschaden hast du freie Wahl des Gutachters.
2. ein HP-Schaden wird bis 30 % über dem Autowert bezahlt. (130%-Regelung)
3. sollte der Schaden noch höher sein, bekommst du den Schaden abzüglich der Umsatzsteuer bezahlt. Investierst du dann in neue Teile (evtl auch gebrauchte), dann bekommste die Umsatzsteuer auch gezahlt.
4. erkundige dich nach der Wertminderung für das Auto. Kann sein, dass es schon zu alt ist, aber fragen kostet ja nix. (Die Wertminderung ist quasi ein Ausgleich zu den zu erwarteten Minderverkaufspreis im Falle eines Verkaufs - ist dann halt ein Unfallwagen.
5. dir steht ein Mietwagen zu - eine Klasse niedriger als der G200. Achte dabei auf die Konditionen der Vermietung - setzen die zuviel an, kann die Versicherung sich die zuviel berechete Differenz zurückholen - von dir versteht sich.

Mehr fällt mir gerade nicht ein.


Bis denne

Daniel
__________________
http://pampersbomber.bplaced.net
bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT,
aktuell: L7 AT, Fiat Ulysse 2,0 LPG, Citroen Xantia Turbo Activa LPG, Citroen Xsara Break HDI90, Subaru Forester 2,5 XT, Kawasaki ZZR1400


Wer eine Hohlraumkonservierung haben will, kann sich gerne bei mir melden.
K3-VET ist offline   Mit Zitat antworten