Oldtimer in Deutschland
Deutschland:
Youngtimer ab 20 Jahre, nur Vergünstigte Versicherung
Oldtimer ab 30 Jahre, Fahrzeug muß sich in einem "erhaltungswürdigen" Zustand befinden und muß weitgehen "Original" sein (Zeitgenössisches Tuning ist nur bedingt erlaubt). Dieser Zustand wird zB. vom TÜV überprüft und bestätigt (inkl. Hauptuntersuchung). Die Versicherung verlangt meist ein angemeldetes Alltagsauto, denn der Oldtimer darf nicht als Alltagsfahrzeug benutzt werden. Fahrtenbuch etc. ist hier aber nicht notwendig.
Die Sache mit Original und TÜV ist immer so eine Sache der Launen der Ingineure auf den Prüfstellen. Ich selber fahre einen Käfer mit höhenverstellbarer Vorderachse. Diese wird in den TÜV Bestimmungen ausschliesslich in Bezug auf Oldtimerzulassungen von der Eintragung ausgeschlossen. Trotzdem habe ich sie eingetragen, da es keine "normalen" mehr gibt und eben nur noch verstellbare neu zu kaufen gibt. Zeitgenössiches Motortuning wie Doppelvergaseranlagen und originale Auspuffanlagen sind erlaubt. Meine Porschealufelgen, die auch aus der Zeit stammen sind dagegen tabu. Ebenso wie Reifen die zwei Nummern größer als Original sind. Eine Stahlsportfelge mit 165ern dagegen könnte eingetragen werden.
Na ja, es gibt hier viel was möglich ist oder unmöglich, letztendlich hängt es wie immer beim TÜV von den Launen des jeweiligen Prüfer ab.
Gruß
SB
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