Es ist doch sehr interessant, wie unterschiedlich doch die verschiedenen Länder (D/A/CH) das Thema Oldtimer bzw. Youngtimer behandeln.
Ich würde hier gerne mal alles zusammentragen was jeder von seinem Land weiß, ich hab hier zwar schon einige info's zu D aber sicher bin ich mir da nicht.
Für Österreich gilt:
Das Auto muß entweder maximal Baujahr 1980 sein um ein "Youngtimer" zu sein. Das heißt er hat das Recht auf eine günstige Oldtimerversicherung, ist aber offiziell trotzdem kein Oldtimer.
Erst über 30 Jahren ist er ein echter Oldtimer aber auch das ist nicht soooooooo einfach. Denn "nur" weil er 30 Jahre alt ist bekommt er noch lange nicht Automatisch die Oldtimerzulassung, der Zustand muß nach dem Internationalen Wertesystem den Zustand 1 bis 3 entsprechen. Um zu einer Oldtimer zulassung zu kommen muß man nachweisen können in einem Club zu sein (wie dem ÖAMTC = Schwesterclub vom ADAC) muß Fahrtenbuch führen und darf sein Auto maximal an 120 tagen pro Jahr bewegen (Motorräder 60 tage).
Im Anhang findet ihr noch die änderungen die letztes Jahr beschlossen wurden, inkl. dem Hinweis dass "in Einzelfällen der Beirat angerufen werden kann" und GENAU das habe ich ja mal für den G10 gemacht, auf die Antwort vom Beirat bin ich schon echt Neugierig!
Mehr fällt mir jetzt nicht ein, kommt warscheinlich erst wenn ihr was geschrieben habt