Also, Nebelschlussleuchten sind Pflicht und zwar seit dem 1. Januar 1991.
Geregelt ist das in der StVZO § 53d.
http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#53d
Ob die sinnvoll sind oder nicht, ist so ne Meinungssache, die jeder anders sieht.
Was die allerwenigstens scheinbar wissen, ist auch, dass man mit eigeschalteter Nebeschlussleuchte nur noch max. 50 km/h fahren darf.
Greetings
Stephan
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"Ich hab es geschafft in meiner 18m² Wohnung einen Weinkeller einzurichten."
Daihatsu: Überraschend. Überzeugend. Anders.
"in forum ire mihi gaudio est"