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Alt 03.03.2006, 23:21   #4
lemon
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Eigentlich alles bekannte Sachen. Bei " verkehrsunsicher " wird nur das STVA informiert nicht die Polizei. Das Auto wird noch vom TÜV stillgelegt und darf nicht mehr gefahren werden. Habs leider schon erlebt.
Mir wurde mal die Plakette verweigert weil die eingetragene AHK fehlte. Ich muste also erst zum STVA und die nachdem die Kupplung ausgetragen wurde bekam ich die Plakette. Gilt das grundsätzlich für alle eingetragenen Sachen?
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Gruß Lemon
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