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Alt 19.02.2006, 18:53   #1
Sterntaler
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Reden Nebelscheinwerfer Zusatzscheinwerfer was muß beachtet werden???

Trullala und Hallo,
da ich ja immer für kranke sachen zu haben bin (Zitat Caro), hab ich mal ein paar fragen was Neblis und Zusatzscheinwerfer angeht:
wieviele Nebelscheinwerfer und/oder Zusatzscheinwerfer darf ich ans auto bauen?
Wie müßen die geschaltet werden (Tüv)?
Was müßen die für Zulassungen haben?
Wo darf ich die in meiner Front einbauen?
Dürfen diese Scheinwerfer elektrisch wegklappbar sein, was ist dabei speziell zu beachten?
Einfach jedes Problem wo mir der Tüv einen strich durch die Rechnung machen könnte.
Wie sieht es aus muß sowas eingetragen/abgenommen werden oder E-Nummer und dranschrauben?
Ich möchte Scheinwerfer primär für dunkle Landstraßen und Feldwege haben.
wie unterscheiden sich Neblis von Zusatzscheinwerfern?
Was muß bei der Montage beachtet werden?
Viele Fragen und hoffentlich ein paar antworten
Schon mal vielen Dank
Jan
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Endlich wieder ÜRF fahren--> Mein Neuer: Gelber Turbo ÜRF mit Handschaltung und Panoramadach :).
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