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Alt 17.12.2005, 00:55   #106
lexxus
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@ Direck und Vollgas.

Hab noch mal n bischen recherchiert...

wichtig ist das Urteil vom BGH (Bundesgerichtshof):

Nach mittlerweile anerkannter Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 2002, 363; OLG Hamm NJW 2001, 1142) stellt der bei einem Internetauktionshaus (z.B. bei
eBay) eingestellte Angebotstext ein Angebot oder eine antizipierte Annahme des Einstellers dar. Der Kaufvertrag kommt wirksam mit dem Bieter zustande, der bei Ablauf der „Auktion“ das höchste Gebot abgegeben hat. Die Klausel in den allgemeinen Vertragsbedingungen zwischen Versteigerer (z.B. eBay) und dem Verkäufer „mit Ablauf der vom Verkäufer bestimmten Zeit kommt zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden ein Kaufvertrag zustande“ verstößt auch nicht gegen die gesetzlichen Vorschriften über allgemeine Geschäftsbedingungen (z.B. Verstoß gegen § 307 BGB) und ist daher wirksam.


viel Erfolg damit,

winke LEX
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