Ja, stimmt mit der Haftpflicht des Hausbesitzers oder WEG muß der Schaden reguliert werden! unbedingt ein unabhängiges Gutachten als das der gegnerischen Versicherung machen lassen!
Weil immer nur das nötigste bezahlt wird. (Außerdem solltest Du noch den Wertverlust aufgrund des Unfalls auf den unfallfreien Wagen mit hinein kalkulieren lassen!)
Am bessten wäre natürlich "ein Anwalt der was kann halt", wenn man Rechtschutzversichert ist.
Gruß Simon
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SIRION M101 (Facelift) grün
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