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Alt 13.12.2005, 22:43   #77
lexxus
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Hallo Dierek- hab grad nochmal mit meinem Freund gesprochen...
Jura lässt grüßen...

Nach §433 I, Satz 1 BGB ist ein Kaufvertrag wirksam zustande gekommen.
Zwar kann der Verkäufer einen Irrtum nach §119 I, und §142 geltend machen, diesen müsste Du dann argumentativ entkräften - dahingehend das das Angebot seit Wochen im Netz unverändert angeboten wurde und der Verkäufer genügend Möglichkeiten hatte das Angebot zu ändern.

Bezugnehmend auf §242 BGB ist ebenfalls zu argumentieren, dass es eine Selbstverständlichkeit ist, dass die Versteigerung nicht nur eine Bindung des Käufers, sondern auch eine Bindung der Verkäufers hinsichtlich Sache und Preis ist. Bedeutet, dass nach Treue und Glauben Du- als Käufer - ebenfalls auf die Erfüllung des Vertrages (Lieferung und Übereignung der Ledergarnitur) hoffen kannst, wie der Verkäufer auf die Zahlung des Kaufpreises. Meint- Eine Versteigerung ist BINDEND.

Ferner steht der Straftatbestand des Betruges, gemäß §263 Absatz I (Betrug) StGB im Raum, beziehungsweise dessen Versuch, gem. §263 Abs.2 StGB. (versuchter Betrug)

Fraglich wäre weiterhin, ob sogar ein Straftatbestand gem. §263a Abs. 1 StGB (Computerbetrug) erfüllt ist.

Schadensersatzansprüche könnten unter Umständen aus dem Differenzbetrag zwischen Ersteigerungsgebot (ca. 54 €) und dem Wert einer neuen Garnitur (Verkäufersmeinung mind. 800€) von Dir geltend gemacht werden.

Versuche es mit diesen Argumenten (auch Strafgesetz) und gucken ob Du ihn so kriegst... ansonsten schauen ob Dir ein niedergelassener Anwalt dabei hilft.

Gute Chancen hast Du auf jeden Fall!
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