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Alt 13.12.2005, 21:32   #73
lexxus
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@ dierek:

Speicher Dir die Seite als Screenshot von Deinem Angebot und geb es Deinem Anwalt. Er ist verpflichtet sein angebot einzuhalten.

Du brauchst aber den Sreenshot- oder noch besser- speicher Dir das Angebot!!! Ist wichtig- sonst kannst Du es nicht nachweisen...

Zumindest sind WIR schon mal alle Zeugen!

LEX-

Ich würde auf mein Recht pochen... Frechheit ist das..sollte verboten werden. Und melde es EBAY
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