@ dierek:
Speicher Dir die Seite als Screenshot von Deinem Angebot und geb es Deinem Anwalt. Er ist verpflichtet sein angebot einzuhalten.
Du brauchst aber den Sreenshot- oder noch besser- speicher Dir das Angebot!!! Ist wichtig- sonst kannst Du es nicht nachweisen...
Zumindest sind WIR schon mal alle Zeugen!
LEX-
Ich würde auf mein Recht pochen... Frechheit ist das..sollte verboten werden. Und melde es EBAY
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