Wenn es wirklich keine fehlgeschlagene Reparatur war (Problem, das zu beweisen), sondern die falsche Stoßstange von Anfang an dran war, muss wohl Daihatsu dafür geradestehen. Die Garantie ist zwar abgelaufen, aber so ein Mangel hat ja eigentlich kein "Verfallsdatum". Das Auto hätte so nie in den Verkehr gelangen dürfen. Kulanz in Höhe von 100% ist wohl das Mindeste, was man da erwarten kann.
Zum Glück sind keine sonstigen Kosten entstanden, es hätten leicht Bußgelder, Punkte in Flensburg usw. dazukommen können, wenn es der Polizei aufgefallen wäre. Das Auto entspricht ja nicht den Zulassungsvorschriften, hat also strenggenommen keine Betriebserlaubnis. Das mag zwar spitzfindig klingen, aber die Bürokratie ist gerade dort hammerhart, wo man mit gesundem Menschenverstand Nachsicht üben würde...
Bei einem Auto meiner Eltern wurde vom Vertragshändler eine Anhängekupplung montiert, die nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprach. Der Hersteller hatte noch vor diesem Zeitpunkt eine Rückrufaktion durchgeführt, bei der alle bisher zugelassenen Fahrzeuge umgerüstet werden mussten. An unserem Auto wurde trotzdem die alte Version neu montiert. Nach 12 Jahren, in denen der Mangel niemandem auffiel, machte sich die Anhängekupplung tatsächlich selbständig, es hätte nicht viel gefehlt und sie wäre samt Anhänger eine Schweizer Passstraße hinabgesegelt. Die Reparatur ging dann auch noch auf Kosten des Herstellers, obwohl natürlich jede Garantiezeit längst abgelaufen war. Auch da hatten alle Beteiligten Glück, dass nichts weiter passiert war.
Grüße
Thomas
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