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Alt 09.10.2005, 14:43   #9
Fabian
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Themenstarter
Standard Garantieverfall wegen Ölwechsel?!

Also das war ja eine ganz schön aufgeregte Diskussion.

Also mal zur Klärung wegen Garantie und so.
Zunächst hat jeder Verbraucher in Deutschland die gesetzlich garantierten Gewährleistungsrechte von denen sich auch Daihatsu nicht "freimachen" kann. Das bedeutet konkret, dass in den ersten zwei Jahren die Bedingungen von Daihatsu gar nicht zu beachten sind. Denn von den gesetzlichen Bestimmungen kann niemand ohne "Individualvertrag" (keine AGB) abgehen. Das bedeutet, dass in den ersten 2 Jahren die Spielregeln des BGB und nicht die von Daihatsu gelten. Im dritten und etwaigen folgenden Jahren ist das anders.

Das heißt, dass Daihatsu für alle von Ihnen verschuldeten (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) Produktmängel haften muss, es sei denn es liegt ein Verschulden des Käufers vor.

Wenn ich jetzt den Ölfilter runterschraube und durch einen neuen ersetze und dann die genau vorgeschriebene Ölmenge eines ebenso erlauben (oder besseren) Öls einfülle, ich weiter bei dieser Aktion (ich wäre doch sonst nie unter ein neues Auto gelegen) sehe, dass rund um die Ölwanne!!! und den Getriebeflansch!!! Öl ausgetreten war (das war doch schon vor dem Wechsel), dann hat das mit Garantieverlust oder solchen Schreckgespenstern gar nichts zu tun.

Im übrigen hat der Ölwechsel nichts mit Geiz zu tun, sondern mit unnützer Zeitvertrödelei!!! Natürlich mach ich den 15000 Check beim Händler, aber selbst der hat nicht mit der gesetzlichen!!! Gewährleistung zu tun. Die Arbeit muss nur "fachmännisch" gemacht sein, was im Zweifel dann eine Frage der Beweislast ist.

Trotzdem danke für Eure Beiträge und ich weiss jetzt, dass es nicht normal ist. Werde also mal doch zu meinem Händler müssen!!! Auf jeden Fall wird das eine ganz schöne Aktion für den, wenn der das Getriebe und die Ölwanne neu abdichten muss...
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