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Alt 19.09.2005, 08:14   #17
Inday
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Zitat:
Zitat von K3-VET
@Inday: In Deutschland ist es so: der Anh. wiegt leer 850 kg, der YRV darf 1000 kg ziehen. Also darf ich 150 kg zupacken. Wieviel der Anh. ZGG hat ist irrelevant (muss natürlich die 150 kg auch aushalten :) )
Zusätzlich ist es in Deutschland sogar so, dass ich 10 % überladen darf. Ich hätte also die 1100 kg des Anhängers sogar ausnutzen können, ohne dass mir im Falle einer Waage-Kontrolle die Weiterfahrt versagt worden wäre.

In CH und Ö mag das natürlich anders sein - die sind vielleicht nicht so tolerant wie das dt. Gesetz.
Ich bin auch froh, dass Du wieder heil aus Deinen Ferien zurückgekommen bist und dass alles gut ging.

Es zählt nicht, wieviel der Anhänger im Betrieb wiegt, sondern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Ebenfalls sollte (huch, wie hiess denn das Wort schon wieder) das Gewicht, welches auf die Anhängerkupplung drückt, nicht zu hoch sein. Beim YRV ist es leider sehr niedrig.

Aber weisst Du, bei Anhängern bin ich sehr vorsichtig geworden. Wieviele Male habe ich schon gesehen, dass bei uns in der Schweiz an Kleinwagen viel zu schwere Anhänger dran waren (vor allem Holländer), und dann natürlich über steile Pässe damit wollten, um die Autobahnvignette von läppischen 30 Euros zu sparen. Die blieben dann in der ersten steilen Spitzkurve jämmerlich stecken, weil der Motor in einer Steigung ab 10% nicht mehr reichte, um damit anfahren zu können. Rauchende Kupplung und das wars. Das nervt natürlich sehr, wiel dann eine Passstrasse so "gesperrt" bleibt und es einen unnötigen Stau gibt. Es gibt auch bei uns Passstrassen, die weit über 20% Steigung haben.

Sagt das Gesetz in der Schweiz nicht sogar aus, dass ein Fahrzeug bei mindestens 18% Steigung (glaubt mir, das ist wirklich sehr sehr steil) mit maximal erlaubtem Anhängergewicht anfahren können muss? Ich hatte das erst einmal machen müssen, das Auto mit vollgeladenem Anhänger bei den Behörden vorzuführen. Ich dachte, beim Anfahren würde es mir die Kupplung schier zerreissen. Das hat gequalmt und gestunken.

Gruss, Inday
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