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Alt 15.09.2005, 14:49   #5
Rainer
Gast
 
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AUSSERDEM gibt es eine "schwarze Liste" von Pickerl-Stellen.

Fahrzeuge die diese §57a Überprüfungen in einem der gelisteten Betriebe machen haben lassen, werden von der Polizei bei einer Kontrolle gerne SEHR genau kontrolliert.

Aus diesem Grund ist es derzeit Pflicht den Prüfbericht mitzuführen!

Es gab schon einige "vorfälle" wo Fahrzeuge mit Pickerln von den gelisteten Betrieben (die im übrigen bereits KEINE Pickerln mehr ausstellen dürfen) gerne zur KFZ Prüfstelle zu eine §56 Überprüfung kommen mussten.

Ausserdem werden Fahrzeuge die älter als 12 Jahre nach dem zufallsprinzip rausgesucht und ebebenfalls einer §56 Überprüfung unterzogen.

Diese Prüfungen sind eigentlich nicht soooo schlimm, wenn das Fahrzeug in einem HALBWEGS guten zustand ist kommst du auch damit durch, entgegen anderen gerüchten wie man sie gerne im hatzer.at Forum hört/liest....
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