Weil du die Unterbodenbeleuchtung wenn sie mit einem schalter einzuschalten sind "vergessen" könntest auszuschalten und damit "irrtümlich" auf öffentlichen Strassen rumfahren....
Wenn sie NUR angehen wenn du eine Türe öffnest ist alles okay. Aber versuch beim TÜV bloss nicht ihm das so zu verkaufen, am besten du argumentierst dein vorhaben, etwa mit "ach wissen sie ich leere immer meine Handtasche aus wenn ich die Schlüssel fürs Auto suche".
Poche nicht auf dein Recht sondern stell dich blauäugig!