@ Mannheimer
Mir ging es nur darum, dir zu sagen, dass deine Meinungsäußerung auch eine Beleidigung beinhaltet. Kein Gericht in D würde dich freisprechen, obwohl Du nachweisen kannst, das die Preise in J (wesentlich) niedriger sind.
Eine große Gewinnspanne elaubt es nicht einen Händler/Kaufmann als Abzocker zu bezeichnen, weil dies auch unterstellt, das dieser mit unlauteren Mitteln, z.B. Betrug o.ä. seine Ware "verkauft".
Meine Beiträge haben nichts mit meiner Meinung über Hr. O. zu tun.
lieben Gruß
Kugel
P.S.: Die Liste der Wörter und Geten, die als Beleidigungen gewertet werden ist lang und kurios, z.B. bekam ein ca. 50jähriger eine Strafe, weil er die Frau eines Wirtes "Weib" nannte, weil es im Zusammenhang beleidigend sein sollte (sagte der Richter)!
|