Rote Seitenleuchten sind nur dann zulässig, wenn sie eine Einheit mit den Rücklichtern bilden. So ist das bei einigen Volvos. Separate Seitenleuchten müssen orange sein. Nach vorn weisende (Positions-)Leuchten müssen weiß sein, nach hinten weisende rot.
Eine Vorschrift, nach der die Blinker hinten orange sein müssen, gibt es offenbar bei Einzelzulassungen nicht (siehe diverse Ami-Importe), bei Serienzulassungen (offizieller Deutschland-Import) müssen die Blinker offenbar schon orange sein, denn da gibt es (beispielsweise bei Chevy-Pickups) Extra-Blinker in Orange.
Grüße
Thomas
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