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Alt 24.05.2005, 13:00   #8
Mel
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Registriert seit: 18.04.2004
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Soweit ich mich erinnern kann, soll dieses neue Gesetz 2007 in Kraft treten.
Neufahrzeuge können dann nicht mehr mit einem Rammschutz ausgestattet werden.

Fahrzeuge, die einen Bügel haben, dürfen diesen behalten. Die Fallen unter so eine Vorschrift....habe aber den Namen vergessen.

Den Frontschutzbügel musst Du eintragen lassen. ABE ist aber dabei, musst also nicht extra zum TÜV.

Also jetzt kannst Du den Bügel noch eingetragen bekommen, warte aber nicht mehr so lange.
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