Warum sollte der Gepäckträger Zulassungspflichtig sein ? Er wird ja nicht "geschraubt" und bautechnisch wird am Fahrzeug ja nichts geändert. Dann müssten alle "Dachgepäckträger" bei Autos auch alle Zulassungs und Eintragunspflichtig sein. Soweit ich weiss sind aber nur Träger eintragungspflichtig, wenn durch diese etwas am Fahrzeug geändert wird (Blinker anders - Rahmenverschraubung etc.) - oder irre ich da ? Aber dieser Träger wird ja einfach nur - mmmh ... geklebt ? Gruß Guuh
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