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Alt 06.03.2005, 19:37   #17
Rainer
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Zitat:
Zitat von carbocarl
Hi,

welchem Händler kann ich denn die Hölle heiß machen? Meinem hier vor Ort, oder dem der mir den Wagen verkauft hat (in D-Bundesland Thüringen). Oder ist das nach den DD-Garantiebestimmungen egal? Wandeln könnte ich ja eh nur bei dem Händler, bei dem ich den Wagen gekauft habe, und das wäre der in Thüringen.

Gruß CC
Auf jeden Fall der Händler bei dem du deinen Cuore gekauft hast, ob der jetzt in Thüringen ist weiß ich natürlich nicht! Deine Garantie gilt aber prinzipiell bei jedem Händler solange es noch die Werksgarantie ist!!
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