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Alt 06.03.2005, 19:22   #16
carbocarl
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Registriert seit: 11.07.2004
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Hi,

welchem Händler kann ich denn die Hölle heiß machen? Meinem hier vor Ort, oder dem der mir den Wagen verkauft hat (in D-Bundesland Thüringen). Oder ist das nach den DD-Garantiebestimmungen egal? Wandeln könnte ich ja eh nur bei dem Händler, bei dem ich den Wagen gekauft habe, und das wäre der in Thüringen.

Gruß CC
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