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Alt 26.02.2005, 21:21   #64
Rainer
Gast
 
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Zitat:
Zitat von yrv_driver
....Da Dein Wagen eigentlich offiziell gar nicht existiert sondern eine Einzelabnahme ist hast Du sämtliche Änderungen auch wiederum einzeln zu belegen!
Da geniesst Du dann eben keine Werkszertifizierung mehr.....
Ja stimmt schon. Aber.... Es ist für ein kontrollorgan (Polizist) absolut UNMÖGLICH das an ort und stelle festzustellen da es ja eine Einzelgenehmigung ist. DARAUF spiele ich an, ganz einfach. Ausserdem ist er ja dann auch nicht zu tief damit. D.h. in Österreich gilt ein Auto MUSS 11cm Bodenfreiheit haben (8cm mit flexiblen teilen wie weiche Spoilerlippe z.b.), wenn er DAS erfüllt (und das tut er garantiert) dann sind auch keine probleme zu erwarten.

Rein rechtlich hast du recht, aber "vor-ort" sieht es nun mal anders aus.