Hallo,
Moment, nicht so schnell. Mag ja sein, dass es mal solch ein Urteil gegeben hat - dann aber wahrscheinlich in den Anfangszeiten des Gurtes.
Fakt ist: Die eingetragene Anzahl der Sitze ist gleich der maximal zulässigen Personen im Fahrzeug während der Fahrt.
Wenn bei neueren YRV's nur noch 4 Personen angegeben ist, dann dürfen da auch nur 4 Personen rein. Sollte trotzdem ein 5. Gurt vorhanden sein, ist das genauso schön wie überflüssig.
Ist kein 5. Gurt vorhanden, dürfen AUCH nur insgesamt 4 Personen mitfahren.
Die Gurtpflicht gilt in Deutschland schon länger und ist auch durchaus so gemeint. Ausnahmen gibt es nur für Taxen und Linienbusse (und evtl. noch ein paar andere)
Bis denne
Daniel
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bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT,
aktuell: L7 AT,
dazu noch Mondeo MK3 2,2 TDCI, Seat Ibiza 6L 1,9 TDI ASZ, Tiguan BiTurbo AT, Tiguan TDI Schalter
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