Grundsätzlich ist das genauso, wer bis zum 30.11. eines Jahres nicht gekündigt hat kommt aus der laufenden Versicherung nur über Sonderkündigungsrechte raus, das ist die gängige Praxis.
Wichtig ist es zu Vergleichen, vor allem den Leistungskatalog, und die Erreichbarkeit, bei Schadensfällen.
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