Hallo,
oh mann ey. Das gibts doch gar nicht :(
Naja, jeder macht mal Fehler *nichthauen*
Wenn der Anwalt das sagt, wird das wohl stimmen. Nur mit dem Wort "Bastlerfahrzeug" hat er denke ich Unrecht. Es gibt Gerichtsurteile, die dieses Worte einfach nicht gelten lassen haben, sprich es wurde sozusagen gestrichen.
Egal, was das nächste für ein Auto wird: Achte auf alles. Fahre zur Not noch damit in eine andere Werkstatt - auch Vertragswerkstätten - und lasse das Auto dort durchchecken.
Rest steht in der PN.
Bis denne
Daniel
__________________
bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT,
aktuell: L7 AT,
dazu noch Mondeo MK3 2,2 TDCI, Seat Ibiza 6L 1,9 TDI ASZ, Tiguan BiTurbo AT, Tiguan TDI Schalter
|